Leihbedingungen für die Artothek der Kunsthalle Recklinghausen


Anmeldung

Die Benutzung der Artothek steht allen volljährigen Personen offen. Die Anmeldung sowie die Bestellung der Kunstwerke erfolgen online. Die Stadt Recklinghausen und ihre nicht rechtsfähigen Einrichtungen erheben, verarbeiten und archivieren die personenbezogenen Daten der Nutzer im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem nordrhein-westfälischen Datenschutzgesetz (DSG NRW):

www.recklinghausen.de/datenschutz

Abholung

Die Abholung der Werke und die Bezahlung der Leihgebühr erfolgen persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweis in der Kunsthalle Recklinghausen. Mit der Bezahlung der Leihgebühr und der Übergabe des Kunstwerks erklärt sich der Leihnehmer mit den Leihbedingungen einverstanden.

Gebühren

Die Kunstwerke werden für die Dauer von drei Monaten gegen Zahlung eines Entgelts in Höhe von 4,50 Euro ausgegeben. Das Entgelt ist bei der Ausgabe zu entrichten. Bei Überschreitung der Leihfrist wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,- Euro pro Werk und Monat fällig. Innerhalb eines Ausleihzeitraums können maximal drei Werke ausgeliehen werden.

Verlängerung

Eine einmalige Verlängerung der Leihfrist ist möglich, wenn keine Vormerkung für das Objekt vorliegt. Die Verlängerung erfolgt frühestens 7 Tage vor Ende der Leihfrist unter Angabe der Werknummer per E-Mail an artothek@kunst-re.de. Es gelten die gleichen finanziellen Bedingungen wie bei der Erstausleihe, die Zahlung erfolgt bei Rückgabe.

Versicherung

Im Rahmen der Ausleihe sind folgende Gefahren abgedeckt: Transportmittelunfall, höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub, mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte. Vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden durch den Leihnehmer sind nicht versichert. Schäden, für die die Versicherung nicht eintritt, gehen in voller Höhe zu Lasten des Leihnehmers.

Behandlung der Kunstgegenstände

Der Leihnehmer ist verpflichtet, die ausgeliehenen Kunstwerke inklusive der Rahmen und Verpackung sorgfältig zu behandeln. Veränderung, Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der entliehenen Kunstwerke sind der Kunsthalle sofort zu melden. Die entliehenen Objekte dürfen nur in den Räumen des Leihnehmers aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Kunstwerke sollen nicht im direkten Sonnenlicht und nicht über Heizkörpern aufgehängt werden. Gerahmte Bilder dürfen nicht aus den Rahmen entfernt werden.

Rückgabe

Die entliehenen Objekte sind in der Verpackung zurückzugeben, in der sie ausgeliehen wurden. Die Kunsthalle überprüft die Kunstwerke bei jeder Rückgabe und vor einer erneuten Ausleihe auf Beschädigungen und protokolliert diese. Die entliehenen Objekte können vorzeitig, müssen jedoch spätestens am letzten Tag der Ausleihfrist zurückgegeben werden. Der Leihnehmer erhält bei Rückgabe eine Quittung. Werden die Objekte mit Ablauf des Ausleihzeitraums nicht zurückgegeben, wird automatisch eine Mahngebühr fällig (siehe Gebühren).

Rechtsgrundlage

Der Betrieb der Artothek ist in der Satzung der Museen der Stadt Recklinghausen geregelt. Es gilt die Entgeltordnung für die Museen der Stadt Recklinghausen.