Leihbedingungen für die Artothek der Kunsthalle Recklinghausen
Anmeldung
Die Benutzung der Artothek steht allen volljährigen Personen offen. Die Anmeldung sowie die Bestellung der Kunstwerke erfolgen online. Die Stadt Recklinghausen und ihre nicht rechtsfähigen Einrichtungen erheben, verarbeiten und archivieren die personenbezogenen Daten der Nutzer im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem nordrhein-westfälischen Datenschutzgesetz (DSG NRW):
www.recklinghausen.de/datenschutz
Abholung
Die Abholung der Werke und die Bezahlung der Leihgebühr erfolgen persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweis in der Kunsthalle Recklinghausen. Mit der Bezahlung der Leihgebühr und der Übergabe des Kunstwerks erklärt sich der Leihnehmer mit den Leihbedingungen einverstanden.
Gebühren
Die Kunstwerke werden für die Dauer von drei Monaten gegen Zahlung eines Entgelts in Höhe von 4,50 Euro ausgegeben. Das Entgelt ist bei der Ausgabe zu entrichten. Bei Überschreitung der Leihfrist wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,- Euro pro Werk und Monat fällig. Innerhalb eines Ausleihzeitraums können maximal drei Werke ausgeliehen werden.
Verlängerung
Versicherung
Im Rahmen der Ausleihe sind folgende Gefahren abgedeckt: Transportmittelunfall, höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub, mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte. Vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden durch den Leihnehmer sind nicht versichert. Schäden, für die die Versicherung nicht eintritt, gehen in voller Höhe zu Lasten des Leihnehmers.
Behandlung der Kunstgegenstände
Der Leihnehmer ist verpflichtet, die ausgeliehenen Kunstwerke inklusive der Rahmen und Verpackung sorgfältig zu behandeln. Veränderung, Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der entliehenen Kunstwerke sind der Kunsthalle sofort zu melden. Die entliehenen Objekte dürfen nur in den Räumen des Leihnehmers aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Kunstwerke sollen nicht im direkten Sonnenlicht und nicht über Heizkörpern aufgehängt werden. Gerahmte Bilder dürfen nicht aus den Rahmen entfernt werden.
Rückgabe
Die entliehenen Objekte sind in der Verpackung zurückzugeben, in der sie ausgeliehen wurden. Die Kunsthalle überprüft die Kunstwerke bei jeder Rückgabe und vor einer erneuten Ausleihe auf Beschädigungen und protokolliert diese. Die entliehenen Objekte können vorzeitig, müssen jedoch spätestens am letzten Tag der Ausleihfrist zurückgegeben werden. Der Leihnehmer erhält bei Rückgabe eine Quittung. Werden die Objekte mit Ablauf des Ausleihzeitraums nicht zurückgegeben, wird automatisch eine Mahngebühr fällig (siehe Gebühren).
Rechtsgrundlage
Der Betrieb der Artothek ist in der Satzung der Museen der Stadt Recklinghausen geregelt. Es gilt die Entgeltordnung für die Museen der Stadt Recklinghausen.